Grundsätzlich gibt es 2 Steuerarten die für Musiklehrer in Frage kommen: Die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer.
Einkommensteuer: Die Einkommensteuer ist eine Steuer über das Einkommen (auch Gewinn) . Wenn du selbständig tätig bist, zahlst du über die ersten € 11.000,- an Gewinn (Umsatz abzüglich deiner Kosten) keine Steuern (stand August 2019). Wenn du aber mehr verdienst, zahlst du stufenweise Steuern über das Einkommen. Alle Infos darüber findest du hier.
Umsatzsteuer (oder Mehrwertsteuer): Die Umsatzsteuer wird über den Umsatz verrechnet und dem Endkunden weiterverrechnet. Der Unternehmer trägt diese Steuer an das Finanzamt ab und kann aber dafür die bezahlte UST von gekauften Waren oder Dienstleistungen wieder zurückholen. Musikunterricht unterliegt in Österreich dem Normalsteuersatz von 20%. Es gibt aber für Unternehmer mit einem geringeren Jahresumsatz als € 30.000, die Möglichkeit sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen, die sogenannte “Kleinunternehmerregelung”. Alle infos darüber findest du hier.
Zusammenfassend für dich:
Wenn du mehr Gewinn als € 11.000/Jahr machst, dann musst du den darüber liegenden Betrag als Einkommenssteuer abgeben.
Wenn du mehr Umsatz als €30.000/Jahr machst, dann musst du in all deinen Rechnungen zusätzlich die Umsatzsteuer verrechnen und an die Steuer abgeben.
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